Entschließung des BWA-Vorstandsausschusses 1967-08.1
Diese Erklärung hatte nicht die Form einer Resolution. Es wurden Kopien einer vorgeschlagenen Mitteilung an den Ökumenischen Rat der Kirchen verteilt. Der Entschließungsausschuss schlug vor, eine ähnliche Erklärung auch an den Europäischen Rat der Kirchen zu richten, die von Goulding vorgelegt werden sollte, und dass Tuller und Payne die Erklärung dem Ökumenischen Rat der Kirchen auf der bevorstehenden Tagung seines Zentralausschusses auf Kreta vorlegen sollten.
Es wurde ein Antrag gestellt, unterstützt und angenommen, dass der Generalsekretär einstimmig ermächtigt wird, die folgende Mitteilung mit Anschreiben an den Ökumenischen Rat der Kirchen und den Europäischen Rat der Kirchen zu senden:
Die Behauptung der rumänischen Regierung, dass in diesem Land Religionsfreiheit herrscht, wird von Zeit zu Zeit durch Veröffentlichungen des Ökumenischen Rates der Kirchen gestützt, in denen erklärt wird, dass in Rumänien für alle Christen Religionsfreiheit herrscht.
Der Exekutivausschuss des Baptistischen Weltbundes weist insbesondere in zwei Punkten darauf hin, dass die obige Aussage nicht den Tatsachen der aktuellen Situation entspricht.
- Die Baptisten in Rumänien dürfen viele ihrer Kirchengebäude nur zu bestimmten Zeiten am Samstagabend und Sonntagmorgen nutzen. Diese Einschränkung steht im Gegensatz zu der Freiheit, die anderen christlichen Kirchen in diesem Land bei der Nutzung ihrer Gebäude gewährt wird.
- Der Baptistenbund von Rumänien ist Mitglied des Baptistischen Weltbundes und der Europäischen Baptistischen Föderation. Seit einigen Jahren wird den rumänischen Baptisten keine Erlaubnis erteilt, an Tagungen der Allianz oder der Föderation außerhalb ihres Landes teilzunehmen. Dies erscheint als ein Akt religiöser Diskriminierung unseres Volkes angesichts der Tatsache, dass Vertreter anderer christlicher Kirchen in Rumänien regelmäßig auf internationalen Versammlungen vertreten sind.
Der Exekutivausschuss des Baptistischen Weltbundes bittet den Ökumenischen Rat der Kirchen um sein Gebet, seine Fürsprache und seinen Einfluss, damit die Diskriminierung und Einschränkung der Baptisten in Rumänien beseitigt werden kann.
Beasley-Murray forderte die BWA-Vertreter auf, deutlich zu machen, dass dies nur zwei der Einschränkungen seien, unter denen die Baptisten in Rumänien zu leiden hätten.
Stichwörter
BWA; Religionsfreiheit; Rumänien; Ökumenischer Rat der Kirchen.
Zitate
Originalquellen-Bibliographie: Nordenhaug, Josef, Herausgeber. Baptistischer Weltbund: Protokoll der Sitzung des Exekutivausschusses vom 31. Juli bis 3. August 1967 in Nashville, Tennessee. Washington, D.C.: Baptistischer Weltbund, 1967.
Originalquelle Fußnote/Endnote: Josef Nordenhaug, Hrsg., Baptist World Alliance: Protokoll der Sitzung des Exekutivausschusses in Nashville, Tennessee, 31. Juli bis 3. August 1967 (Washington, D.C.: Baptistischer Weltbund, 1967), S. 55.
Online-Dokument Vollzitat: Entschließung des BWA-Exekutivausschusses 1967-08.1 Erklärung an den Ökumenischen Rat der Kirchen; https://baptistworld.org/resolutions.
Im-Text-Online-Zitation: (Entschließung des BWA-Vorstandes 1967-08.1).